Dampfbremsfolien

Die Folie für Ihr Dach

Dampfbremsfolien

Verschiedene Ausführungen für Ihren Bedarf

Warum eine Dampfbremsfolie verwenden ?

Bauteile der wärmeübertragenden Umfassungsfläche eines Gebäudes müssen nach der Wärmeschutzverordnung (DIN 4108, Teil 2 und 3) ausnahmslos dauerhaft – entsprechend dem Stand der Technik – luftdicht ausgeführt werden. Denn Lüftungswärmeverluste durch Fugen und Undichtigkeiten können ein Vielfaches der Wärmeleitungsverluste durch dichte Bauteile betragen. Außerdem ist die luftdichte Ausführung auch zur Vermeidung von Tauwasserschäden notwendig, da durch Fugen das Tausendfache an Wasserdampf strömen kann – verglichen mit der Wasserdampfwanderung durch Diffusion. Um letzteres zu vermeiden, fordert DIN 4108 bei

belüfteter Ausführung eines Daches eine diffusionsäquivalente Luftschichtdicke von Sd> 10 m,

bei nicht belüfteter Ausführung Sd > 100 m.

Warum Brandschutzklasse B 1 oder B 2 ?

Die Antwort steht in der Landesbauverordnung:

17 Brandschutz

(2) Baustoffe, die nach der Verarbeitung oder dem Einbau leicht entflammbar sind, dürfen bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne § 1 Abs. 1 Satz 2 nicht verwendet werden.

Anmerkung: Jeder Baustoff, der nicht gemäß DIN 4102 geprüft ist, wird als leicht entflammbar eingestuft (z.B. Baufolie). PE-Baufolie ist somit als Dampfbremsfolie nicht mehr zulässig.

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